Unterrichtsbefreiung
Einzelne Stunden bis zwei Tage
- schriftlicher Antrag auf Befreiung vom Unterricht bei dem Klassenlehrer
- mindestens ein Tag vor dem Anlass
Mehr als zwei Tage
- schriftlich bei der Schulleitung beantragen
- mit Begründung
- mindestens 1 Woche vor dem Anlass
- bei Nichteinhaltung Schulpflichtverletzung